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Umgang mit erkälteten Schülerinnen und Schülern zur Herbstzeit

Die Zahlen von COVID-19 Erkrankten im Kreis Warendorf sind derzeit anhaltend niedrig.
Unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und des vom Land NRW zugelassenen Handlungsspielraums empfiehlt der Kinder- u. Jugendärztliche Dienst des Kreises Warendorf in Abstimmung mit dem Qualitätszirkel der niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte im Kreis Warendorf derzeit folgendes
Vorgehen:

a)
Erkältete Schüler (mit Husten und Schnupfen) bei sonst gutem Allgemeinbefinden dürfen die Schule besuchen. Eine ärztliche Untersuchung ist nicht verpflichtend. Ebenfalls darf die Betreuung nicht abgelehnt werden, wenn eine chronische Beeinträchtigung (z.B. eine bekannte Allergie, Husten bei Asthma) die Ursache für die Symptomatik ist.

b)
Schüler, deren Geschwister oder andere Familienmitglieder aus Krankheitsgründen zu Hause bleiben, dürfen die Einrichtung besuchen, wenn sie selber einen guten Allgemeinzustand aufweisen.

c)
Schüler mit Fieber /Durchfall/Geruchs- oder Geschmacksstörung dürfen die Einrichtung nicht besuchen.

d)
Erkältete Schüler, die zwar fieberfrei sind, aber einen kranken Allgemeinzustand aufweisen, bleiben 24 Std. zu Hause zur Beobachtung, ob weitere Symptome dazu kommen.
• Über einen Arztbesuch entscheiden die Eltern/Sorgeberechtigten.
• Die Indikation für einen SARS-CoV-2- Test wird durch den behandelnden Arzt oder das Gesundheitsamt gestellt.

c)
Ausgeschlossen von dem Besuch der Schule sind Schüler, die sich als enge Kontaktpersonen von Corona-Infizierten in Quarantäne befinden.

Diese Empfehlung, die sich auch an die aktuellen Empfehlungen des Gesundheitsamts Warendorf anlehnen, können kurzfristig geändert werden, falls sich die epidemische Lage in unserem Kreis wesentlich verschlechtert.

Die Erziehungsberechtigten entscheiden am Ende, ob ein Schulbesuch verantwortet werden kann. Diese Entscheidung kann die Schule niemanden abnehmen.

 

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